Der Bundesverkehrswegeplan

DB InfraGO AG/Armin Franzke

In Deutschland ist der Bund für den Bau und Erhalt der Verkehrsinfrastruktur zuständig. Das wichtigste Instrument dabei ist der Bundesverkehrswegeplan (BVWP). Damit stellt das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) die verkehrspolitischen Weichen für die nächsten 10 bis 15 Jahre. Der aktuelle BVWP blickt bis in das Jahr 2030.

Eisenbahninfrastrukturprojekte werden auf der Grundlage des BVWP, des Bedarfsplans zum Bundesschienenwege-Ausbaugesetz (BSWAG) und der Bedarfsplanumsetzungsvereinbarung (BUV) geplant. Diese enthalten aktuell Prognosen über die erwarteten Verkehrsströme bis zum Jahr 2030. Damit lassen sich Engpässe identifizieren und Lösungen erarbeiten. Die Projekte werden anschließend einer Kosten-Nutzen-Analyse unterzogen. Außerdem erfolgt eine raumordnerische, städtebauliche sowie umwelt- und naturschutzfachliche Beurteilung. Auf dieser Basis werden sie in verschiedene Dringlichkeitskategorien eingruppiert. Die höchste Prioritätsstufe ist der „vordringliche Bedarf“.

Die Planung der Ausbauvorhaben wird von der DB InfraGO AG durchgeführt. Sie fungiert als ein externes Planungsbüro. Hierfür erteilt der Bund einen entsprechenden Planungsauftrag. Im Rahmen der Planung sind regelmäßige Abstimmungen mit dem Bund erforderlich. Dies erfolgt sowohl mit dem BMDV als auch mit dem Eisenbahn-Bundesamt (EBA) als Aufsichtsbehörde. Das EBA begleitet die Planungen und stellt sicher, dass sie im Einklang mit den Interessen des Auftraggebers – des Bundes – stehen.

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