Erschütterungsschutz

Im nahen Umfeld von Eisenbahnstrecken treten Erschütterungen durch vorbeifahrende Züge auf. Die Erschütterungen breiten sich entweder als Körperschall über das Erdreich oder als Luftschall aus und nehmen mit zunehmendem Abstand zu den Gleisen ab. Teilweise sind diese Erschütterungen noch in Gebäuden nahe den Gleisen als Vibrationen spürbar. Werden durch die Schwingungen der Decken und Wände hörbare Schallwellen erzeugt, spricht man von sogenanntem „sekundären Luftschall". Eine vom Schienenverkehr ausgehende Schädigung der Gebäudesubstanz ist dabei jedoch in der Regel auch bei sehr dicht an der Bahnstrecke stehenden Gebäuden nicht zu befürchten.

Der Schutz vor Erschütterungen ist, wie auch der Schallschutz, im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) geregelt. Um schädliche Umwelteinwirkungen durch Erschütterungen zu vermeiden, werden entsprechende erschütterungstechnische Untersuchungen durchgeführt und ggf. Maßnahmen zur Minderung der Erschütterungen geplant.

Darstellung der Ausbreitung von Luft- und Körperschall

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