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Das Planungsbeschleunigungsgesetz wurde am 23.11.2018 vom Bundesrat beschlossen, um Planungs- und Genehmigungsverfahren beim Aus- und Neubau von Verkehrsinfrastruktur deutlich zu verkürzen. Die Verkehrsinfrastrukturprojekte des Bundes durchlaufen nach der Aufnahme in den Bundesverkehrswegeplan und die Bedarfspläne gesetzlich vorgeschriebene Prozesse, welche in Deutschland überdurchschnittlich viel Zeit in Anspruch nehmen. Die Verfahren sollen mit dem im Februar 2020 verabschiedeten Gesetz einfacher, effizienter und transparenter ablaufen. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Seite des BMVI.

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